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Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzinformationen für Fonds: Wichtige Berichtspflichten und praktische Tipps für Investmentfonds im Rahmen der SFDR

Celsia-Mannschaft
,
May 1, 2023
15
 min. Lesezeit
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Das Verordnung zur Offenlegung nachhaltiger Finanzdaten (SFDR) und seine Regulatorische technische Standards (RTS) schreibt verschiedene Arten von Berichtspflichten vor, die Investmentfonds voraussichtlich erfüllen werden. Da die Meldefrist immer näher rückt, ist die SFDR-Berichterstattung für Investmentfonds zweifellos zu einer Quelle der Frustration für Vermögensverwalter geworden. Während viele Aspekte der Berichtspflichten von der EU noch geklärt werden müssen, wird erwartet, dass Investmentfonds bereits 2023 recht umfangreiche Angaben machen werden. Um transparente und genaue Angaben zu machen und die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, müssen Vermögensverwalter zahlreiche Herausforderungen bewältigen, wie z. B. die geringe Verfügbarkeit der erforderlichen Daten, die schlechte Qualität der von ihren Portfoliounternehmen erhaltenen Daten und die unklare Auslegung der geltenden Vorschriften (SFDR und RTS).

Der folgende Artikel beleuchtet die verschiedenen Arten von Berichtspflichten, die von der SFDR vorgeschrieben sind, und wie sie aus der Sicht eines Investmentfonds praktisch angegangen werden können. Er enthält auch Anleitungen dazu, wie Sie die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen sicherstellen, im Rahmen des Berichtsprozesses bewährte Verfahren anwenden und sich für den Erfolg in den kommenden Berichtszeiträumen rüsten können.

Was bedeutet die SFDR für Investmentfonds?

Die SFDR steht für eine der Die wichtigsten Instrumente der EU zur Erhöhung der Nachhaltigkeit auf den Finanzmärkten durch die Festlegung umfassender Berichtspflichten in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte (ESG). Die SFDR wurde erstmals als Schlüsselkomponente der eingeführt EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen im Jahr 2019, neben dem EU-Taxonomieverordnung. Obwohl die SFDR und die EU-Taxonomieverordnung zwei separate Elemente des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen sind, sind sie miteinander verknüpft. Sie können mehr über die erfahren Beziehung zwischen der SFDR und der EU-Taxonomie in unserem separaten Artikel.

Das Hauptziel der SFDR-Berichterstattung für Investmentfonds besteht darin, Bereitstellung eines umfassenden Rahmens zur Erfassung der ESG-Performance von Investmentfonds und andere Finanzmarktteilnehmer. Der Rahmen sollte es Anlegern ermöglichen, fundierte Entscheidungen in Bezug auf die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Anlageentscheidungen zu treffen, Kapital in nachhaltige Aktivitäten zu lenken und das Greenwashing von Finanzprodukten zu verhindern. Da Anleger den ESG-Aspekten und Auswirkungen ihrer Anlagen zunehmend Aufmerksamkeit schenken, wird es für Investmentfonds von entscheidender Bedeutung sein, die durch die SFDR auferlegten Berichtspflichten erfolgreich zu erfüllen.

Es ist wichtig zu bedenken, dass Ziel der Berichterstattung ist es, transparente und genaue Daten zur Wertentwicklung des Fonds gemäß der SFDR bereitzustellen, nicht um ein bestimmtes Maß an Nachhaltigkeitsleistung zu erreichen. Die langfristige Vision der Verordnung besteht jedoch darin, die Finanzmarktteilnehmer zu ermutigen, ihre ESG-Leistung zu verbessern, ihre Investitionen in nachhaltigere Aktivitäten zu lenken, Investitionen in umwelt- und sozial umstrittene Aktivitäten zu reduzieren und Fonds mit ESG-Schwerpunkt in die Lage zu versetzen, ihre Leistung und positiven Auswirkungen hervorzuheben.

Warum benötigen Investmentfonds einen SFDR-Bericht?

Worauf basiert die Meldepflicht?

Die gesetzliche Meldepflicht im Rahmen der SFDR ist basierend auf dem Status eines Finanzmarktteilnehmers, wie in der SFDR selbst beschrieben und gilt für Finanzmarktteilnehmer, deren Produkte in der EU vermarktet werden. Unter Finanzmarktteilnehmern werden alle Unternehmen verstanden, die Finanzprodukte anbieten und bei denen sie das Geld ihrer Kunden verwalten. Die SFDR enthält in Artikel 2 Absatz 1 eine Liste der Finanzmarktteilnehmer, zu der Unternehmen wie institutionelle Anleger, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds und natürlich Vermögensverwalter gehören.

Was wird von Investmentfonds im Rahmen der SFDR verlangt (und was nicht)?

Wie bereits erwähnt, besteht die Hauptanforderung der SFDR für Investmentfonds darin, transparente und genaue Daten zur ESG-Performance des Fonds bereitzustellen. Daher ein Der Fondsbericht im Rahmen der SFDR muss auf der Grundlage der Klassifizierung des Fonds die korrekten Angaben enthalten. Und obwohl der Berichtsaufwand je nachdem, wie sich die Fonds selbst klassifizieren, unterschiedlich ist, basiert die Einhaltung der Vorschriften auf der Berichtsleistung und nicht darauf, ein bestimmtes Maß an Nachhaltigkeit per se zu erreichen. Einfach ausgedrückt: Sie werden nicht dafür bestraft, dass Sie nicht nachhaltig handeln, solange Sie transparente Daten bereitstellen, die Ihre Leistung dokumentieren.

Der Umfang der Berichterstattung richtet sich nach der Klassifizierung des Fonds. Die SFDR unterscheidet verschiedene Ebenen von Offenlegungsanforderungen. basierend darauf, inwieweit der Fonds Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, ob er ökologische und soziale Merkmale fördert und ob der Fonds ein nachhaltiges Anlageziel verfolgt. Folglich kommen alle Investmentfonds für eine der drei in der SFDR genannten Kategorien in Frage:

Kategorie Artikel 6 — umfasst Fonds, die keine ESG-Merkmale fördern und Nachhaltigkeit nicht in ihre Anlageprozesse integrieren.

Kategorie Artikel 8 (auch bekannt als „hellgrün“) — umfasst Fonds, die ökologische und soziale Merkmale fördern, aber kein nachhaltiges Anlageziel verfolgen.

Kategorie Artikel 9 (auch bekannt als „dunkelgrün“) — umfasst Fonds, die ein nachhaltiges Anlageziel verfolgen und voraussichtlich auf nachhaltige Anlagen abzielen.

Investmentfonds können frei entscheiden, in welche Kategorie sie aufgrund ihrer ESG-Ambitionen eingestuft werden möchten, sofern sie die für die gewählte Kategorie festgelegten Berichtskriterien erfüllen können. Im folgenden Abschnitt wird erläutert, wie sich die spezifischen Offenlegungsanforderungen für Fonds nach Artikel 6, 8 und 9 unterscheiden.

Was sind die Vorteile der SFDR-Berichterstattung für Investmentfonds?

Im Rahmen der SFDR eine Vorreiterrolle bei der ESG-Berichterstattung einzunehmen, bietet Vermögensverwaltern, die sich dafür entscheiden, die Anforderungen proaktiv und ehrgeizig anzugehen, eine Reihe von Vorteilen. Die Berichterstattung im Rahmen der SFDR ermöglicht es Ihnen nicht nur, Ihre einzigartige ESG-Leistung hervorzuheben, sondern macht Ihre Leistung auch besser mit der anderer Akteure auf dem Finanzmarkt vergleichbar. Eine gute Performance könnte Wunder für Ihre Marketingstrategien bewirken und die Vertrauenswürdigkeit Ihres Fonds in der Öffentlichkeit erhöhen.

Während die meisten Investmentfonds im ersten Berichtszeitraum Schwierigkeiten haben werden, die Daten zu erheben, wird der Berichtsprozess in den kommenden Jahren voraussichtlich deutlich schneller und reibungsloser ablaufen. Die gewonnenen Daten ermöglichen es Ihnen, Ihre ESG-Fortschritte zu messen und Sie bei der Formulierung und Anpassung Ihrer zukünftigen Anlagestrategien und internen Richtlinien weiter zu unterstützen..

Du erfährst mehr über was ist nachhaltiges Finanzwesen und welche Vorteile es auf unserem Blog bringt.

Was ist mit der Durchsetzung?

Wenn es um die Durchsetzung der SFDR-Berichterstattung für Investmentfonds geht, Die Nichteinhaltung der Berichtspflichten hat zweifache Folgen. Erstens würde die Bereitstellung unvollständiger oder sogar falscher Daten zur ESG-Performance der Fonds den Ruf des Fonds erheblich gefährden und nachhaltigkeitsbewusste Anleger und Kunden daran hindern, ihr Geld in Fonds zu investieren, die die Offenlegungskriterien nicht erfüllen.

Zweitens die rechtliche Folgen der Nichteinhaltung wird auf der Ebene der EU-Mitgliedstaaten durch nationales Recht geregelt und für die vielen Mitgliedstaaten wird es finanzielle Sanktionen auf der Grundlage des Nettoumsatzes des Fonds nach sich ziehen.

Als Reaktion darauf kam es zu einem vermehrten Auftreten von „Grünbleichen“ wurde auf allen EU-Finanzmärkten beobachtet. Das bedeutet, dass viele Investmentfonds beschließen, keine ESG-Merkmale zu melden, um zu vermeiden, dass sie die für Fonds nach Artikel 8 und 9 festgelegten Regeln und die damit verbundenen rechtlichen Risiken einhalten müssen. Die Interessengruppe Wertpapiere und Wertpapiermärkte weist darauf hin, dass zur Lösung dieses Problems spezifischere regulatorische Leitlinien der europäischen Aufsichtsbehörden erforderlich sein werden.

SFDR-Meldepflichten für Fonds

SFDR-Meldepflichten für Fonds nach Artikel 6

Angaben auf der Website für Fonds nach Artikel 6

Der Artikel 3 der SFDR verlangt eine Offenlegung der Website über die Politik des Fonds zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in seinen Anlageentscheidungsprozess. Das bedeutet, dass Fonds nach Artikel 6, die keinen ESG-Anwendungsbereich haben und die negativen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigen, angeben müssen, dass sie diese nicht berücksichtigen. Darüber hinaus müssen sie die Gründe angeben, warum diese für ihren Fonds nicht relevant sind, zusammen mit Informationen darüber, ob sie beabsichtigen, sie in Zukunft in ihre Richtlinien aufzunehmen. Diese Informationen müssen in einem separaten Abschnitt mit dem Titel „Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit“ veröffentlicht werden. Dieses Konzept ist allgemein bekannt als“einhalten oder erklären“ Ansatz.

Angaben auf Produktebene für Fonds nach Artikel 6

Gemäß Artikel 6 der SFDR müssen die Finanzmarktteilnehmer erläutern, wie Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Anlageentscheidungen integriert werden, und die Ergebnisse der Bewertung der wahrscheinlichen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite ihrer Finanzprodukte in ihren vorvertragliche Offenlegungen.

Ähnlich wie bei den Angaben auf der Website muss der Fonds, wenn er Nachhaltigkeitsrisiken für nicht relevant hält, eine Begründung dafür liefern. Werden Nachhaltigkeitsrisiken als relevant erachtet, müssen die Fonds darüber berichten, wie diese Risiken bewertet und in ihre Richtlinien aufgenommen werden.

Dies steht im Einklang mit dem „doppelte Materialität“ Konzept, das in der SFDR verankert ist. Das bedeutet, dass der Investmentfonds sowohl darüber informieren muss, wie der Fonds selbst von Nachhaltigkeitsrisiken betroffen ist, als auch darüber, wie sich seine Anlageentscheidungen auf Gesellschaft und Umwelt auswirken.

SFDR-Meldepflichten für Fonds nach Artikel 8

Angaben auf der Website für Fonds nach Artikel 8

Die Offenlegungspflichten auf Websites für Fonds, die ökologische und soziale Merkmale fördern, sind in den Artikeln 24-36 der RTS festgelegt. Die Berichtspflichten sind umfangreicher als die, die für Fonds nach Artikel 6 vorgeschrieben sind. Die RTS enthalten recht detaillierte Hinweise dazu, welche Abschnitte aufgenommen werden müssen, z. B. die Beschreibung der ökologischen und sozialen Merkmale des Fonds, die Anlagestrategie des Fonds, die Anlagequote, ihre Überwachungspraktiken, Methoden, Datenquellen, Beteiligungsrichtlinien und Referenzwerte.

Vorvertragliche und regelmäßige Offenlegungen für Fonds nach Artikel 8

Fonds nach Artikel 8 sind verpflichtet, vorvertragliche und regelmäßige Offenlegungen zu veröffentlichen. Diese sind korreliert, und das Wichtigste ist, dass die Fonds in den vorvertraglichen Offenlegungen ihre Mindestanforderungen angeben und anschließend in den regelmäßigen Offenlegungen, die jährlich aktualisiert werden, über ihre Ergebnisse im jeweiligen Bezugszeitraum berichten. Inhalt und Struktur der Angaben sind in den Vorlagen in den Anhängen II (vorvertraglich) und IV (periodisch) zu den RTS festgelegt. Die Meldebögen sehen vor, dass die Fonds nach Artikel 8 folgende Informationen bereitstellen müssen:

  • Beschreibung der ökologischen und sozialen Merkmale des Fonds (einschließlich relevanter Nachhaltigkeitsindikatoren zur Leistungsmessung sowie der ökologischen und sozialen Ziele, zu denen die Investitionen beitragen wollen bzw. zu denen die Investitionen beigetragen haben)
  • Aussage, ob das Produkt beabsichtigt, nachhaltige Investitionen zu tätigen/zu tätigen
  • Liste der größten Investitionen
  • Visualisierung nachhaltigkeitsbezogener und anderer Investitionen, die mit dem Produkt getätigt oder getätigt werden sollen
  • Offenlegung der taxonomischen Ausrichtung der Fondsanlagen
  • Einschlägige Referenzwerte zur Messung der Wertentwicklung des Fonds im Vergleich zum Marktdurchschnitt

SFDR-Meldepflichten für Fonds nach Artikel 9

Angaben auf der Website für Fonds nach Artikel 9

Die Offenlegungspflichten auf Websites für Fonds, die ein nachhaltiges Anlageziel verfolgen, sind in den Artikeln 37—49 der RTS dargelegt. Die Berichtspflichten sind im Vergleich zu Fonds nach Artikel 6 erneut umfangreicher, und es müssen mehr Abschnitte aufgenommen werden, die zusätzlich zu den bereits für Fonds nach Artikel 8 geltenden Bestimmungen gelten. Die zusätzlichen Abschnitte für Fonds nach Artikel 9 enthalten die Erläuterung, warum die Anlagen des Finanzprodukts keines der nachhaltigen Anlageziele erheblich beeinträchtigen, eine Beschreibung des nachhaltigen Anlageziels und die Art und Weise, wie es erreicht wird.

Vorvertragliche und regelmäßige Offenlegungen für Fonds nach Artikel 9

Ähnlich wie bei Fonds nach Artikel 8 Artikel 9 Fonds müssen sowohl vorvertragliche als auch regelmäßige Offenlegungen veröffentlichen. Diese sollten wiederum der Struktur folgen, die in den Vorlagen in den Anhängen III (vorvertraglich) und V (periodisch) zu den RTS enthalten ist. Die in den Vorlagen vorgeschriebenen obligatorischen Abschnitte lauten wie folgt:

  • Beschreibung des nachhaltigen Anlageziels des Fonds (einschließlich der ökologischen und sozialen Ziele, zu denen die Anlagen beigetragen haben, Erläuterung, warum die Anlagen dem Ziel keinen nennenswerten Schaden zufügen), Berücksichtigung der wichtigsten Indikatoren für negative Auswirkungen)
  • Liste der größten Investitionen
  • Visualisierung nachhaltigkeitsbezogener und nicht nachhaltiger Investitionen, die mit dem Produkt getätigt oder getätigt werden sollen
  • Offenlegung der taxonomischen Ausrichtung der Fondsanlagen
  • Einschlägige Referenzwerte zur Messung der Wertentwicklung des Fonds im Vergleich zum Marktdurchschnitt

Der Hauptunterschied zwischen den Berichtspflichten für Fonds nach Artikel 8 und 9 steht Artikel 9 wird voraussichtlich auf nachhaltige Investitionen abzielen. Folglich muss der Fonds, um die Kriterien der Definition „nachhaltiges Investieren“ in Artikel 2 Absatz 17 der SFDR zu erfüllen, nachweisen, dass die nachhaltigen Investitionen den ökologischen und sozialen Zielen keinen nennenswerten Schaden (DNSH) zufügen. Um die DNSH-Kriterien zu erfüllen, müssen die Produktinformationen eine vollständige Berücksichtigung aller verbindlichen Indikatoren für die wichtigsten negativen Auswirkungen (PAI-Indikatoren), die in Anhang I der RTS aufgeführt sind, sowie alle relevanten zusätzlichen Umwelt-PAI aus Tabelle 2 und soziale PAI aus Tabelle 3 des Anhangs I der RTS.

Was sind APIs?

Die PAI-Indikatoren sind Liste von Faktoren zur Messung der Nachhaltigkeitsleistung des Portfolios eines Fonds und decken ein breites Spektrum an ökologischen und sozialen Themen wie Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch, Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, Abfallerzeugung und Einhaltung internationaler Menschenrechtsinstrumente ab. In der Regel müssen Finanzmarktteilnehmer im Rahmen einer PAI-Bewertung ihre Leistung anhand von 14 obligatorischen PAI-Indikatoren aus Tabelle 1 des Anhangs I der RTS sowie mindestens eines zusätzlichen Umweltindikators aus Tabelle 2 und eines zusätzlichen sozialen Indikators aus Tabelle 3 offenlegen. Darüber hinaus steht es den Wertpapierfirmen und ihren Portfoliounternehmen frei, ihre eigenen Indikatoren zu definieren, um ihre Leistung in Bereichen, die nicht unter die Verordnung fallen, aufzuzeigen.

Um darüber korrekt zu berichten, Investmentfonds müssen alle erforderlichen Informationen von ihren Portfoliounternehmen einholen. Die obligatorische Offenlegung von PAI-Indikatoren war eines der umstrittensten Probleme, die sich aus den SFDR-Anforderungen ergaben. Die PAI-Daten sind selten verfügbar, und mehrere Zweigniederlassungen eines Portfoliounternehmens müssen zu dem zeitaufwändigen Datenerhebungsprozess beitragen, um das gesamte Spektrum der Faktoren abzudecken, die für die verbindlichen PAI-Indikatoren erforderlich sind. Aus der Berichterstattung über den ersten Bezugszeitraum 2022 geht hervor, dass dies das drängendste Problem für KMU und junge Unternehmen zu sein scheint, denen es einfach an Personal und Kapazitäten für den Datenerhebungs- und Berichtsprozess mangelt.

Im April 2023 veröffentlichte die ESA eine Gemeinsames Konsultationspapier das einen aktualisierten Entwurf des RTS enthält und schlägt vereinfachte Versionen der vorvertraglichen und regelmäßigen Offenlegungen vor. Das Konsultationspapier kann jedoch jetzt vorgeschlagen werden, und eine endgültige Version des Entwurfs wird erst im Herbst 2023 verfügbar sein. Es kann jedoch vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Inhalt der Vorlagen vor Ablauf der Berichtsfrist 2024 aktualisiert wird.

Was ist mit der Taxonomieberichterstattung im Rahmen der SFDR?

Die EU-Taxonomie ist ein Rahmen von Klassifizierungskriterien, der ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten identifiziert und durch die Taxonomieverordnung geregelt wird. Eine Investition gilt als taxonomieorientiert, wenn sie in eine Tätigkeit investiert, die im Rahmen der Taxonomie in Frage kommt und die technischen Auswahlkriterien weiter erfüllt. Lesen Sie mehr über die Bedeutung einer genauen Anpassung der EU-Taxonomie auf unserem Blog.

Fonds nach Artikel 8 und 9 müssen über die Anpassung ihrer nachhaltigen Investitionen an die Taxonomie Bericht erstatten. Erstens müssen sie dies in den vorvertraglichen Offenlegungen tun, indem sie ihren Mindestanteil an taxonomisch ausgerichteten Investitionen angeben. Zweitens müssen sie in ihren regelmäßigen Offenlegungen den tatsächlichen Anteil ihrer taxonomischen Investitionen berechnen und angeben. Um mehr zu erfahren, lesen Sie bitte unseren Artikel über wie man als Investmentfonds über die EU-Taxonomie berichtet.

Tipps für Fonds zur Erstellung eines besseren SFDR-Berichts

Kennzeichnen Sie Ihr Finanzprodukt genau

Investmentfonds müssen zunächst führen ein formelles Verfahren zur Überprüfung, Bewertung und Kategorisierung all ihrer Finanzprodukte durch in die Kategorien Artikel 6, 8 oder 9. Um genau beurteilen zu können, wie das Etikett Ihres Produkts aussehen sollte, sollten Produktteams und Portfoliomanager zum Überprüfungsprozess beitragen. Das Ergebnis des Überprüfungsprozesses bestimmt die Positionierung Ihres Fonds am Markt und wird Ihre zukünftige Anlagepolitik erheblich beeinflussen.

Folgen Sie einer schrittweisen Anleitung zur Erfassung der Angaben auf Produktebene

  1. Identifizieren Sie die Informationen den Sie für den Fondsbericht im Rahmen der SFDR benötigen.
  2. Daten unterscheiden die öffentlich verfügbar sind, Daten, die Sie bereits von Ihren Portfoliounternehmen gesammelt haben, Daten, die von einem Drittanbieter zur Verfügung gestellt wurden (z. B. die taxonomische Ausrichtung Ihrer Investitionen von Celsia), und Daten, die noch von Ihren Portfoliounternehmen abgerufen werden müssen.
  3. Verfahren verabschieden Um alle fehlenden Daten zu sammeln und zu überprüfen, die für die obligatorischen Offenlegungen erforderlich sind, wenden Sie sich mit Datenanfragen an Ihre Portfoliounternehmen.
  4. Die regelmäßigen Vorlagen sollten zusammen mit Ihren vorvertraglichen Vorlagen geprüft werden. um einen einheitlichen Ansatz zu gewährleisten (Verknüpfung der generierten Zahlen und des Zusammenhangs zwischen den vorvertraglichen Zusicherungen und dem regelmäßigen Bericht über die tatsächlichen Erfolge).
  5. Ausfüllen und veröffentlichen regelmäßige Vorlagen als Teil Ihres Jahresberichts bis zum 30. Juni.
  6. Vergleichen Sie die Verpflichtungen in den vorvertraglichen Offenlegungen und die tatsächlichen Erfolge des Finanzprodukts in den regelmäßigen Offenlegungen. (Laut ESMA sollen die regelmäßigen Angaben die taxonomischen Investitionen, die durch das Produkt erzielt wurden, angemessen widerspiegeln, auch wenn die tatsächliche taxonomische Anpassung den Mindestanteil übersteigt. Während also die regelmäßigen Offenlegungen den vorvertraglichen Verpflichtungen entsprechen sollten, müssen in den regelmäßigen Offenlegungen die Anteile der verschiedenen Anlagekategorien auf der Grundlage der im Berichtszeitraum gesammelten Daten berechnet werden, auch wenn diese die in den vorvertraglichen Offenlegungen eingegangenen Verpflichtungen übersteigen. Wenn Sie beispielsweise in der vorvertraglichen Offenlegung einen Anteil von 0% an taxonomieorientierten Investitionen angegeben haben, müssen Sie dennoch den tatsächlichen Anteil der Investitionen in taxonomieorientierte Aktivitäten berechnen, falls das Produkt einen getätigt hat.)
  7. Denke daran aktualisieren Sie Ihre vorvertraglichen Angaben auf der Grundlage der tatsächlichen Zahlen, die in den regelmäßigen Offenlegungen veröffentlicht wurden, um eine zukünftige Angleichung sicherzustellen.

Zusätzliche praktische Tipps, die auf Celsias Erfahrung basieren

  • Legen Sie einen realistischen Zeitplan fest, um Daten von Ihren Portfoliounternehmen zu sammeln, und beachten Sie Folgendes der erste Berichtszeitraum ist zeitaufwändiger und arbeitsintensiver und der Prozess wird in den kommenden Jahren viel schneller werden
  • Gehen Sie davon aus, dass die Datenverfügbarkeit und Datenqualität Ihrer Portfoliounternehmen im ersten Referenzzeitraum gering sein könnten und ziehen Sie einen Drittanbieter-Service in Betracht um Ihre Portfoliounternehmen bei der Datenerhebung zu unterstützen
  • Beachten Sie die Angleichung der vorvertraglichen und regelmäßigen Offenlegungen
  • Nutzen Sie die Herausforderungen, auf die Sie während des Datenerhebungsprozesses im ersten Berichtszeitraum stoßen, um formulieren Sie Richtlinien und Verfahren, um den Berichtsprozess effizienter zu gestalten in den kommenden Referenzzeiträumen
  • Verwenden Sie die Anforderungen der SFDR, des RTS und der EU-Taxonomie, um schlagen Sie Ihren Portfoliounternehmen politische Verbesserungen vor das wird ihnen helfen, eine bessere Taxonomie-Ausrichtung zu erreichen und Ihnen helfen, Ihre PAI-Leistung zu verbessern

Wie kann Celsia für dich nützlich sein?

Celsia hält Sie über die sich ständig ändernden Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf dem Laufenden und hilft Ihnen dabei, sich in der SFDR- und EU-Taxonomieberichterstattung zurechtzufinden. Durch die folgenden Schritte wird die Celsia Bewertungssoftware für die EU-Taxonomie ermöglicht es Wertpapierfirmen, ihre SFDR-Berichterstattung zu konfigurieren und Daten von ihren Portfoliounternehmen zu sammeln:

1. Wählen Sie die passenden PAI-Indikatoren für Ihr Portfolio aus (Celsia & Investor)

2. Prüfen Sie, ob Portfoliounternehmen gemäß der EU-Taxonomie in Frage kommen (Celsia und Investor)

3. Finden Sie Unternehmen mit relevanter EU-Taxonomieaktivität (Celsia und Portfoliounternehmen)

4. Laden Sie Daten zu den PAI-Indikatoren und zur Leistung der EU-Taxonomie hoch (Portfoliounternehmen)

5. Aggregierte Fondsergebnisse (Celsia)

6. Ergebnisse auf der Website und in regelmäßigen Abständen veröffentlichen (Celsia)

Fazit

Die SFDR bringt eine Reihe neuer Regeln und Anforderungen mit sich, die Investmentfonds einhalten müssen, und der erste Berichtszeitraum hat sich sowohl für Investmentfonds als auch für ihre Portfoliounternehmen als schwierig erwiesen. Die Durchführung des Berichtsverfahrens ist jedoch eine einzigartige Gelegenheit, die ESG-Performance des Fonds hervorzuheben und wertvolle Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie die Nachhaltigkeitsauswirkungen des Fonds verbessert werden können. Darüber hinaus ermutigen die Berichtspflichten der SFDR Wertpapierfirmen dazu, ihre ESG-Richtlinien zu evaluieren und zu verstärken, was sich auch positiv auf die Nachhaltigkeitsbemühungen ihrer Portfoliounternehmen auswirkt.

Um die in der SFDR und den RTS festgelegten Berichtskriterien erfolgreich zu erfüllen, muss eine beträchtliche Menge an Daten gesammelt werden, über die viele Vermögensverwalter noch nie zuvor berichtet haben. Die Informationen, die auf der Grundlage der regulatorischen Anforderungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, werden jedoch erheblich dazu beitragen, Grünwäsche und ESG-Rosinenpickerei auf den Finanzmärkten zu verhindern, und sie werden es Wettbewerbern ermöglichen, ihre ESG-Leistungen umfassend zu vergleichen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse des Berichtsprozesses Investmentfonds wertvolle Hinweise für die Entwicklung nachhaltigerer künftiger Anlagestrategien bieten.

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Sie sind sich nicht sicher, wo Sie anfangen sollen?
Lesen Sie unseren Leitfaden zur EU-Taxonomie, um einen Überblick über Zeitpläne, Anforderungen und die Schritte zu erhalten, die zur Erstellung Ihres Berichts erforderlich sind.
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