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ESG-Berichterstattung: notwendige Berichtsstandards und Anforderungen

Celsia-Mannschaft
,
August 23, 2023
4
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Die Europäische Kommission hat gerade eine weitere Nachhaltigkeitsverordnung verabschiedet: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Es kann schwierig sein, alle regulatorischen Anforderungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) zu erfüllen. In den letzten Jahren hat die EU auch die EU-Taxonomie, die Sustainability Finance Disclosure Regulation (SFDR), die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und mehr verabschiedet. Diese Vorschriften sind unter anderem Teil des Plans der EU mit dem Europäischen Grünen Deal, der 2020 verabschiedet wurde. Jedes Gesetz besteht aus seitenlangen komplexen Rechtstexten, und viele von ihnen ändern sich auch von Woche zu Woche.

Hier geben wir einen Überblick über einige Bestandteile des EU-Aktionsplans und verwandte Initiativen.

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie wurde 2020 eingeführt und steht ganz oben auf der EU-Agenda für ein nachhaltiges Finanzwesen.

Der Zweck der EU-Taxonomie besteht darin, Transparenz darüber zu schaffen, wie viel der Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens auf ökologisch nachhaltige Aktivitäten ausgerichtet ist. Diese Transparenz ist auch für Anleger erforderlich, die nachhaltigere Unternehmen unterstützen und beurteilen möchten, wie nachhaltig das Portfolio einer Wertpapierfirma ist.

Die Taxonomie deckt sechs Umweltziele ab:

  • Eindämmung des Klimawandels
  • Anpassung an den Klimawandel
  • nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Verhütung und Bekämpfung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Ab Januar 2023 müssen alle großen Unternehmen ihre Anpassung an die Taxonomie zusammen mit anderen relevanten ESG-bezogenen Informationen melden.

Lesen Sie unseren Blog auf die EU-Taxonomie für einen detaillierten Überblick und wie sich dies auf Ihr Unternehmen auswirkt.

Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

Die EU hat die CSRD im April 2021 als Teil ihrer ehrgeizigen Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen vorgeschlagen und dabei die entscheidende Rolle der Unternehmensnachhaltigkeit erkannt.

Die CSRD erweitert die bestehende Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) und zielt darauf ab, die Qualität, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern.

Im Rahmen des CSRD:

  • Große Unternehmen werden verpflichtet sein, Informationen zu einem breiteren Spektrum von Nachhaltigkeitsfragen, einschließlich sozialer und Unternehmensführungsaspekte, offenzulegen.
  • Es wird das Konzept der „doppelten Wesentlichkeit“ eingeführt, bei dem sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsfragen als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfragen auf das Unternehmen berücksichtigt werden.

Die EU hat die folgenden Etappen und Zeitpläne für die Durchführung des CSRD skizziert:

  • 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung unterliegen (Berichterstattung 2025 für das Geschäftsjahr 2024).
  • 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung unterliegen (Berichterstattung 2026 für das Geschäftsjahr 2025).
  • 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (Berichterstattung 2027 für das Geschäftsjahr 2026).

Lesen Sie unseren Blog für einen detaillierten Überblick über alles Unternehmen müssen über den CSRD Bescheid wissen.

Verordnung zur Offenlegung nachhaltiger Finanzdaten (SFDR)

Um die Transparenz zu fördern und Greenwashing im Finanzsektor zu verhindern, hat die EU im März 2021 die SFDR eingeführt.

Die SFDR verpflichtet Finanzmarktteilnehmer, einschließlich Vermögensverwalter, zur Offenlegung von Informationen darüber, wie sie ESG-Faktoren in ihre Anlageentscheidungsprozesse integrieren.

Es verpflichtet Unternehmen auch, ihre Finanzprodukte in drei Nachhaltigkeitskategorien einzuordnen:

  • Artikel 6: Produkte, die Nachhaltigkeit nicht in den Anlageprozess integrieren
  • Artikel 8: Produkte, die ökologische oder soziale Merkmale fördern)
  • Artikel 9: Produkte mit nachhaltigem Investieren als Ziel).

Das Hauptziel der SFDR-Berichterstattung für Investmentfonds besteht darin, einen umfassenden Rahmen zur Erfassung der ESG-Performance von Investmentfonds und anderen Finanzmarktteilnehmern bereitzustellen.

Der Rahmen sollte es Anlegern ermöglichen, fundierte Entscheidungen in Bezug auf die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Anlageentscheidungen zu treffen, Kapital in nachhaltige Aktivitäten zu lenken und Greenwashing von Finanzprodukten zu verhindern.

Lesen Sie unseren Blog, in dem der Schlüssel detailliert beschrieben wird Berichtspflichten und praktische Tipps für Investmentfonds im Rahmen der SFDR.

Globale Berichtsinitiative (GRI)

Die Global Reporting Initiative (GRI) ist zwar nicht spezifisch für die EU, spielt aber eine entscheidende Rolle bei der weltweiten Förderung der ESG-Berichterstattung.

GRI ist eine unabhängige internationale Organisation, die die am häufigsten verwendeten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt hat. Diese Standards helfen Unternehmen dabei, über ihre wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen zu berichten, und bieten einen Rahmen für die Offenlegung von Informationen, die über finanzielle Kennzahlen hinausgehen.

Viele EU-Mitgliedstaaten und Unternehmen halten sich an die Berichtsrichtlinien von GRI, um die Konsistenz und Vergleichbarkeit der ESG-Berichterstattung zu gewährleisten. Die Initiativen der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, einschließlich der CSRD, entsprechen dem GRI-Rahmen, um die globale Harmonisierung der ESG-Berichtspraktiken zu fördern.

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