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Was bedeutet eigentlich die Angleichung der EU-Taxonomie?

Celsia
,
April 28, 2022
3
 min. Lesezeit
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Mit Beginn des ersten Berichtszeitraums im Januar 2022 wurde der EU-Taxonomie viel Aufmerksamkeit geschenkt. Eines der Hauptthemen der Diskussion ist, wie Unternehmen über die Eignung und Angleichung der Taxonomie sowie über die Vorteile einer hohen Taxonomiebewertung berichten werden. Um dies zu verstehen, ist es jedoch wichtig, zunächst zu verstehen, was Taxonomie-Alignment wirklich bedeutet.

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das eine Liste ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten enthält. Die Taxonomie ist Teil des Plans der EU zur Ausweitung nachhaltiger Investitionen und zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals.

Die EU-Taxonomie ist in einer EU-Verordnung mit mehreren delegierten Rechtsakten festgelegt und wird für alle EU-Mitgliedstaaten gelten. Sie wurde für EWR-Länder noch nicht integriert, aber dieser Prozess wurde eingeleitet. In der Taxonomieverordnung und den delegierten Rechtsakten sind technische Kriterien festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig angesehen werden kann. Unternehmen werden verpflichtet sein, die Leistung ihrer Aktivitäten anhand der taxonomischen Kriterien zu bewerten und diese Ergebnisse öffentlich bekannt zu geben.

Die Ausrichtung der Taxonomie kann in einfache Schritte unterteilt werden:

1. Ein Unternehmen muss eine förderfähige Aktivität anbieten.

Eine förderfähige wirtschaftliche Tätigkeit ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die in der Taxonomie beschrieben wird und für die technische Auswahlkriterien gelten. Alle Einnahmen, Investitions- und Betriebskosten für diese förderfähige wirtschaftliche Tätigkeit kommen daher für die Taxonomie infrage. So ist beispielsweise die Stromerzeugung aus Windkraft eine förderfähige Tätigkeit, während die Stromerzeugung aus Kohle nicht förderfähig ist.

Wenn Sie eine Bank sind, gelten für die EU-Taxonomie andere Anforderungen. Lesen Sie diesen Blog und erfahren Sie mehr über Green Asset Ratios für Banken und andere nützliche Informationen.

2. Die förderfähige Tätigkeit sollte anhand der technischen Screening-Kriterien bewertet werden, die in den delegierten Rechtsakten der Taxonomie festgelegt sind.

Die Taxonomie enthält technische Auswahlkriterien für über 170 Aktivitäten, die im delegierten Klimagesetz und im Entwurf eines delegierten Umweltgesetzes festgelegt sind. Dies wird sich mit der Verabschiedung neuer Gesetze und Aktualisierungen der bestehenden Aktivitäten voraussichtlich noch ausweiten.

3. Die Aktivität muss einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der für diese Aktivität relevanten Klima- und Umweltziele leisten. ‍

Dies bedeutet, dass die Wirtschaftstätigkeit auf der Grundlage der technischen Prüfkriterien entweder erhebliche positive Auswirkungen auf die Umwelt hat oder die negativen Auswirkungen der Tätigkeit auf die Umwelt erheblich reduziert. So kann beispielsweise die Herstellung von Batterien einen erheblichen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leisten, wenn die hergestellten Batterien zu einer erheblichen Verringerung der Treibhausgasemissionen führen.

4. Die Aktivität sollte den anderen verbleibenden Zielen keinen nennenswerten Schaden zufügen.

Die Taxonomiekriterien basieren auf der Idee, dass ein Wirtschaftstätigkeit sollte nicht als ökologisch nachhaltig gelten, wenn sie einem der Umwelt- und Klimaziele abträglich ist. In der Taxonomie werden für jede wirtschaftliche Tätigkeit Kriterien festgelegt, um sicherzustellen, dass die Tätigkeit nicht nur einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der Ziele leistet, sondern auch keines der anderen Ziele beeinträchtigt.


5. Die Aktivität sollte die Mindeststandards für soziale Sicherheit erfüllen, die auf den OECD- und UN-Richtlinien basieren.

Um nachhaltig zu sein, sollte eine Wirtschaftstätigkeit „im Einklang mit den OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu den Grundrechten und Prinzipien bei der Arbeit, den acht ILO-Kernkonventionen und der Internationalen Menschenrechtscharta“ ausgeübt werden. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen nachweisen muss, dass es die Mindeststandards in Bezug auf Menschenrechte, soziale Verantwortung, Arbeitsrechte und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung einhält.

Die Angleichung der Taxonomie bezieht sich daher auf eine förderfähige Wirtschaftstätigkeit, die einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der Klima- und Umweltziele leistet, gleichzeitig aber den übrigen Zielen keinen nennenswerten Schaden zufügt und die Mindeststandards in Bezug auf Menschenrechte und Arbeitsstandards erfüllt. Die Einnahmen, Investitionsausgaben und Betriebskosten für eine solche Tätigkeit sind aufeinander abgestimmt oder aufeinander abgestimmt. Eine wirtschaftliche Tätigkeit, die förderfähig ist und die technischen Prüfkriterien und sozialen Mindestschutzmaßnahmen nicht erfüllt, ist nicht aufeinander abgestimmt.

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